Dritte SIB Aktiengesellschaft & Co. KG, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Das Vermögen der Gesellschaft ist ohne Liquidation mit allen Aktiva und Passiva durch Anwachsung auf die bisherige persönlich haftende Gesellschafterin COMMERZBANK Aktiengesellschaft übergegangen.
Dritte SIB Aktiengesellschaft & Co. KG, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main. (Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögenswerten jeglicher Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Vornahme aller zur Erreichung und Förderung dieser Zwecke dienlichen Geschäfte. Ausgenommen sind Bankgeschäfte im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die einer behördlichen oder gerichtlichen Erlaubnis bedürfen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 32000). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Drite SIB Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 46396). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.