HRB 770358: Drixler Energietechnik GmbH, Rottweil, Hochmaurenstraße 4, 78628 Rottweil. Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Deißlingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Hindenburgstraße 16, 78652 Deißlingen.
HRB 770358: Drixler Energietechnik GmbH, Rottweil, Hochmaurenstraße 4, 78628 Rottweil. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Beratung, Vertrieb und Projektierung alternativer Energietechniken.
HRB 770358: Drixler Energietechnik GmbH, Rottweil, Hochmaurenstraße 4, 78628 Rottweil. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Daniel Drixler e.K.", Rottweil (Amtsgericht Stuttgart HRA 735559) am 15.08.2019 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 770358: Drixler Energietechnik GmbH, Rottweil, Hochmaurenstraße 4, 78628 Rottweil. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2019. Geschäftsanschrift: Hochmaurenstraße 4, 78628 Rottweil. Gegenstand: Beratung, Vertrieb und Prokektierung alternativer Energietechniken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Drixler, Daniel Johannes, Rottweil, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Drixler, Daniel Johannes, Rottweil, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Daniel Drixler e.K.", Rottweil (Amtsgericht Stuttgart HRA 735559) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 04.07.2019 mit Nachtrag vom 23.07.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.