HRB 44321: Drop In GmbH, Kaperich, Hochstraße 17, 56767 Kaperich. Nach Änderung des Wohnortes weiterhin Geschäftsführer: Schmitz, Daniel Alexander, Kaperich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 21075: Drop In GmbH, Koblenz, Moselring 5 - 7 a, 56068 Koblenz. Der Sitz ist nach Kaperich (jetzt Amtsgericht Wittlich, HRB 44321) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 44321: Drop In GmbH, Kaperich, Hochstraße 17, 56767 Kaperich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.01.2008 mit Änderung vom 26.02.2018. Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Koblenz (bisher Amtsgericht Koblenz HRB 21075) nach Kaperich beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: Hochstraße 17, 56767 Kaperich. Gegenstand: Der Einzelhandel mit Textilien, Sportartikeln, Schuhen und Zubehör sowie der Betrieb eines Internetshops mit diesen Gegenständen. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmitz, Marcel Claus, Kaperich, * ‒.‒.‒‒; Schmitz, Daniel Alexander, Koblenz, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Drop In GmbH, Koblenz, Löhrstr. 48, 56068 Koblenz. Änderung der Geschäftsanschrift: Moselring 5 - 7 a, 56068 Koblenz.
Drop In GmbH, Koblenz, Löhrstr. 48, 56068 Koblenz.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.09.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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