Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
|
|
|
|
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (Az. 82 IN 20/21)
vom 21.11.2024 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. |
a)
02.01.2025
Brinkmann |
HRB 1213: Druck- und Verlag Konrad Kirch Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ochtrup, c/o Peter-Georg Zaun, Schillerstraße 11 a, 48607 Ochtrup. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 1213: Druck- und Verlag Konrad Kirch Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ochtrup, Bahnhofstr. 18, 48607 Ochtrup. Änderung zur Geschäftsanschrift: c/o Peter-Georg Zaun, Schillerstraße 11 a, 48607 Ochtrup
HRB 1213:Druck- und Verlag Konrad Kirch Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ochtrup, Bahnhofstr. 18, 48607 Ochtrup.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.04.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.04.2014 mit der Rundblick Verlag Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Ochtrup (Amtsgericht Steinfurt HRB 3554) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Druck- und Verlag Konrad Kirch Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ochtrup, Bahnhofstr. 18, 48607 Ochtrup. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 und der Gesellschafterversammlung der Tageblatt Steinfurt Verlag GmbH & Co. KG vom 20.08.2010 einen Teil (Geschäftsbereich "Zeitungsverlag") ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Tageblatt Steinfurt Verlag GmbH & Co. KG mit Sitz in Ochtrup (Amtsgericht Steinfurt HRA 5893) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen