Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
29 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Dr. Schäfers, Serge, Eckersdorf, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Heinkel, Andreas, Esslingen, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
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a)
24.08.2022
Bock |
HRB 82: Druck- und Verlagsanstalt "Neue Presse" GmbH, Coburg, Steinweg 51, 96450 Coburg. Prokura erloschen: Kreißig, Wolfgang, Rödental, * ‒.‒.‒‒.
HRB 82: Druck- und Verlagsanstalt "Neue Presse" GmbH, Coburg, Steinweg 51, 96450 Coburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kiegeland, Ulf, Hof, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Schäfers, Serge, Eckersdorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 82: Druck- und Verlagsanstalt "Neue Presse" GmbH, Coburg, Steinweg 51, 96450 Coburg. Personendaten geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Beiersdorf, Wilfried, Hof, * ‒.‒.‒‒.
HRB 82: Druck- und Verlagsanstalt "Neue Presse" GmbH, Coburg, Steinweg 51, 96450 Coburg. Die HCS Verlagsservice GmbH mit dem Sitz in Coburg (Amtsgericht Coburg HRB 2698) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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