Druckerei Dr. C. Wolf & Sohn GmbH, München (Heidemannstr. 166, 80939 München). Die Verschmelzung wurde am 19.04.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 587).
Druckerei Dr. C. Wolf & Sohn GmbH, München (Heidemannstr. 166, 80939 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.03.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Mediengruppe Universal Grafische Betriebe Manz und Mühlthaler GmbH mit dem Sitz in München (AmtsgerichtMünchen HRB 587) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.
Druckerei Dr. C. Wolf & Sohn GmbH, München (Heidemannstr. 166, 80939 München). Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR auf 150.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 08.09.1969 mit der Universitäts-Druckerei und Verlag Dr. C. Wolf & Sohn K.G., nunmehr Universitätsdruckerei und Verlag Dr. C. Wolf & Sohn GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 48451) ist durch Aufhebungsvereinbarung zum 31.12.2004 beendet. Bestellt Geschäftsführer: Contzen, Albert, Dießen, * ‒.‒.‒‒; Stoppe, Helmut, Dachau, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Geändert, nun Geschäftsführer: Pernot, Henri, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.