HRB 21645:Druckerei Koch & Mayer GmbH, Kusel, Körborner Str. 10, 66869 Kusel.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Druckerei Koch e.K. (Amtsgericht Kaiserslautern HRA 30457) am 22.08.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 21645:Druckerei Koch & Mayer GmbH, Kusel, Körborner Str. 10, 66869 Kusel.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2014 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Druckerei Koch e.K. (Amtsgericht Kaiserslautern 12 AR 190/14) auftretenden Kaufmann Koch, Christian übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.