HRB 24420: Druckportale GmbH, Wiesbaden, Ostring 13, 65205 Wiesbaden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AC Medienhaus GmbH am 20.08.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 24420: Druckportale GmbH, Wiesbaden, Ostring 13, 65205 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AC Medienhaus GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 4311) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Der mit der ACM Unternehmensgruppe GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 3806) am 18.12.2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist in Folge der Verschmelzung der Druckportale GmbH als übertragender Rechtsträger mit der AC Medienhaus GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 4311) als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2018 erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 24420: Druckportale GmbH, Wiesbaden, Ostring 13, 65205 Wiesbaden. Bestellt als Geschäftsführer: Durst, Andreas, Aichtal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 24420: Druckportale GmbH, Wiesbaden, Ostring 13, 65205 Wiesbaden. Nicht mehr Geschäftsführer: Augsburger, Christian, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24420: Druckportale GmbH, Wiesbaden, Ostring 13, 65205 Wiesbaden. Bestellt als Geschäftsführer: Augsburger, Carsten, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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