Drumm Feuerwerk GmbH, Saarbrücken, Grube 1, 66125 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Drumm Feuerwerk GmbH, Saarbrücken, Grube 1, 66125 Saarbrücken. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Drumm Feuerwerk GmbH, Saarbrücken, Grube 1, 66125 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst (Amtsgericht Saarbrücken, Beschluss vom 02.04.2012, Az.: 60 IN 3/12). Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Drumm Feuerwerk GmbH, Saarbrücken, Grube 1, 66125 Saarbrücken. Bestellt zur Geschäftsführerin: Schäfer, Nicole, Wadgassen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wetzstein, Oliver Michael, Illingen, * ‒.‒.‒‒.
Drumm Feuerwerk GmbH, Saarbrücken, Grube 1, 66125 Saarbrücken. Einzelprokura: Recktenwald, Kim Julia, Stiring Wendel/Frankreich, * ‒.‒.‒‒.
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