Duensing Immobilien & Verwaltungs GmbH, Neustadt, Kleeblattstr. 2, 31535 Neustadt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.12.2010 mit der Duensing Immobilien & Verwaltungs-Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Neustadt a. Rbge. (Amtsgericht Hannover HRB 110062) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Duensing Immobilien & Verwaltungs GmbH, Neustadt, Kleeblattstr. 2, 31535 Neustadt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Kleeblattstr. 2, 31535 Neustadt. Anschafftung und Bebauung von Grundstücken sowie der Erwerb bebauter Grundstücke zum Zwecke der langfristigen Fruchtziehung durch Vermietung und Verpachtung. Andere Geschäfte sind nur zulässig, sofern sie im unmittelbaren Sachzusammenhang mit dem vorgenannten Geschäftszweck stehen. 156.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Duensing, Friedrich, Neustadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Duensing Immobilien & Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Neustadt a. Rbge. (Amtsgericht Hannover HRA 110265) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.07.2009 und 15.08.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.