Duke Energy International (Europe) GmbH, Berlin(Rankestr. 21, 10789 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 29.11.2006 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Erhvers- og Selskabsstyrelsen, CVR-NR. 25566688) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Duke Energy International (Europe) GmbH, Berlin(Rankestr. 21, 10789 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 31.10.2006 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Duke Energy International (Europe) Holdings ApS mit Sitz in Kopenhagen/Dänemark (CVR-NR. 25566688) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Duke Energy International (Europe) GmbH, Berlin(Rankestr. 21, 10789 Berlin). Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Liquidator:; 1. AROTRUST Vermögensverwaltung GmbH, München (Amtsgericht München, 142363); Geschäftsführer:; Wolfgang, Essler, * ‒.‒.‒‒, Gräfelfing; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.10.2006 ist die Gesellschaft fortgesetzt..
Duke Energy International (Europe) GmbH, Berlin(Rankestr. 21, 10789 Berlin). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft einen Verschmelzungsplan über eine grenzüberschreitend Verschmelzung beim Handelsregister eingereicht hat. Nach der Urkunde UR-Nr. 298/2006 des Notars Klaus Mock in Berlin sind an der Verschmelzung beteiligt: 1. Duke Engergy International (Europe) Holdings ApS (CVR (Zentr. Dänisches Handelsregister) Nr. 25 56 66 88), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dänischem Recht als übertragender Rechtsträger und 2. Duke Energy International (Europe) GmbH i.L., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, eingetragen beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter HRB 89104 als aufnehmender Rechtsträger..