Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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Prokura erloschen:
Jürgen, Letschert, Wirges |
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a)
21.12.2022
Richard
b)
Fall 13 |
HRB 4362: DuoTherm Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Ransbach-Baumbach, Sälzer Straße 23 - 25, 56235 Ransbach-Baumbach. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kern, Markus, Niederelbert, * ‒.‒.‒‒.
DuoTherm Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Montabaur, Am Himmelfeld 2, 56410 Montabaur. Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Dauer) und mit ihr die Sitzverlegung nach Ransbach-Baumbach beschlossen. Neuer Sitz: Ransbach-Baumbach. Geschäftsanschrift: Sälzer Straße 23 - 25, 56235 Ransbach-Baumbach.
DuoTherm Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Montabaur, Am Himmelfeld 2, 56410 Montabaur. Bestellt als Geschäftsführer: Kern, Klaus Edmund, Montabaur, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DuoTherm Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Montabaur, Am Himmelfeld 2, 56410 Montabaur.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2010 mit der ZEK Einkaufs- und Vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Ransbach-Baumbach (Amtsgericht Montabaur HRB 6541) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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