Durchblick Gesellschaft für Gebäudemanagement GmbH, Wiesbaden, Reiherstraße 2, 65201 Wiesbaden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden B & S Objektservice Gesellschaft für Glas- und Gebäudereinigung mbH am 07.11.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Durchblick Gesellschaft für Gebäudemanagement GmbH, Wiesbaden, Reiherstraße 2, 65201 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der B & S Objektservice Gesellschaft für Glas- und Gebäudereinigung GmbH mit Sitz in Bad Homburg v. d. H. (Amtsgericht Bad Homburg v.d. H., HRB 4829) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Durchblick Gesellschaft für Gebäudemanagement GmbH, Wiesbaden, Reiherstraße 2, 65201 Wiesbaden. Nicht mehr Geschäftsführer: Dufailly, Ernst, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Geschäftsführer: Deckert, Thomas, Idstein, * ‒.‒.‒‒; Troll, Michael, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Deckert, Thomas, Idstein, * ‒.‒.‒‒; Troll, Michael, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
Durchblick Gesellschaft für Gebäudemanagement GmbH, Wiesbaden, Reiherstraße 2, 65201 Wiesbaden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2010. Geschäftsanschrift: Reiherstraße 2, 65201 Wiesbaden. Gegenstand: Bewirtschaftung von bestehenden Gebäuden und technischen Anlagen und die Gebäudepflege sowie alle Tätigkeiten, die diesem Gesellschaftszweck dienen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dufailly, Ernst, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Deckert, Thomas, Idstein, * ‒.‒.‒‒; Troll, Michael, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Durchblick Gesellschaft für Gebäudemanagement KG mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 9349). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.