Dussholding Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Herzogstr. 15, 40217 Düsseldorf.Die Verschmelzung ist auf den Registerblättern der übernehmenden WestLB AG am 25.08.2009 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Dussholding Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Herzogstr. 15, 40217 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der WestLB AG mit Sitz in Düsseldorf und Münster (AG Düsseldorf, HRB 42975 und AG Münster, HRB 6400) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dussholding Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Herzogstr. 15, 40217 Düsseldorf.Geschäftsanschrift: Herzogstr. 15, 40217 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der WestLatin Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 37371) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dussholding Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Herzogstr. 15, 40217 Düsseldorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Hartmann, Christoph, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schuster, Ilona, Neuss, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Schuster, Ilona, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
Dussholding Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Herzogstr. 15, 40217 Düsseldorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Knuppertz, Hans-Reiner, Kaarst, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Bergmann, Petra, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Bergmann, Petra, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
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