Dyckerhoff Beton Beteiligungen-Verwaltungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, Biebricher Str. 69, 65203 Wiesbaden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dyckerhoff Aktiengesellschaft am 02.10.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dyckerhoff Beton Beteiligungen-Verwaltungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, Biebricher Str. 69, 65203 Wiesbaden.Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 30.08.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dyckerhoff Beton Beteiligungen-Verwaltungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, Biebricher Str. 69, 65203 Wiesbaden.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Dyckerhoff Aktiengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 2035) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dyckerhoff Beton Beteiligungen-Verwaltungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, Biebricher Str. 69, 65203 Wiesbaden.Geschäftsanschrift: Biebricher Str. 69, 65203 Wiesbaden. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens (Pensionsverpflichtungen und korrespondierende Erstattungsansprüche) der Sievert Holding AG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB15660) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
Dyckerhoff Beton Beteiligungen-Verwaltungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, (Biebricher Str. 68, 65203 Wiesbaden).Prokura erloschen: Harbauer, Thomas, Köln, * ‒.‒.‒‒.
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