Dyckerhoff Transportbeton Trier Mosel Verwaltungs GmbH, Trier (Rheinstraße 14, 54292 Trier). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers der Dyckerhoff Aktiengesellschaft (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 2035) am 10.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Dyckerhoff Transportbeton Trier Mosel Verwaltungs GmbH, Trier (Rheinstraße 14, 54292 Trier). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 mit der Dyckerhoff Aktiengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 2035) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.