HRB 209040 B: Dytrex GmbH, Berlin, Seelenbinderstraße 147, 12555 Berlin. Firma: Dytrex GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2019 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 1 (Firma).
HRB 209040 B: Dytrex Medical Products GmbH, Berlin, Seelenbinderstraße 147, 12555 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die DYTREX LTD. mit Sitz in Birmingham (Companies House Cardiff, Company No. 05211085) ist als übertragende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsplans vom 17.10.2019, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.10.2019 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 23.10.2019 auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 209040 B: Dytrex Medical Products GmbH, Berlin, Seelenbinderstraße 147, 12555 Berlin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Beim Handelsregister ist nach § 122d UmwG der Entwurf eines Verschmelzungsplans betreffend eine grenzüberschreitende Verschmelzung beim Registergericht eingereicht worden mit folgenden Hinweisen der Gesellschaft: 1. An der Verschmelzung sind beteiligt a) als übertragende Gesellschaft die DYTREX LTD., eine Kapitalgesellschaft englischen Rechts (private company /imited by shares), mit Satzungssitz in Birmingham, England, b) als übernehmende Gesellschaft die Dytrex Medical Products GmbH, eine Kapitalgesellschaft deutschen Rechts, mit Satzungssitz in Berlin, Deutschland. 2. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: a) Die DYTREX LTD. ist eingetragen im Companies House in Cardiff unter Nr. 05211085, b) die Dytrex Medical Products GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 209040 B. 3. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt: a) Bei der übernehmenclen Dytrex Medical Products GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus §§ 122a Abs. 2, 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten PSG Vermögensverwaltung GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der PSG Vermögensverwaltung GmbH nach §§ 122a Abs. 2, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Hinsichtlich des anzumeldenden Anspruchs ist es unerheblich, ob dieser auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheit können aber nur Gläubiger eines obligatorischen, nicht eines dinglichen Anspruchs verlangen, weil bei dinglichen Rechten der Gegenstand selbst die Sicherheit darstellt. Erforderlich ist, dass der anzumeldende Anspruch einen Vermögenswert darstellt, d. h. dieser kann unmittelbar auf Geld, aber auch auf Lieferung von Sachen oder sonstige Leistungen gerichtet sein. Die sechsmonatige Frist zur Anmeldung ist eine Ausschlussfrist und läuft ab Eintragung der Verschmelzung kenntnisunabhängig. Die Anmeldung hat gegenüber der Dytrex Medical Products GmbH, Seelenbinderstraße 147, 12555 Berlin, Deutschland (z. Hd. der Geschäftsführung), zu erfolgen, und zwar schriftlich, erforderlich ist also eine eigenhändige Unterzeichnung des Anspruchsinhabers durch Namensunterschrift. ln der Anmeldung des Anspruchs sind der Anspruchsgrund und die Anspruchshöhe substantiiert darzulegen. Notwendig ist dabei eine so genaue Beschreibung des Anspruchs, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Steht der Anspruch noch nicht abschließend fest, ist eine Schätzung ausreichend. Ferner muss sich aus der Anmeldung eindeutig ergeben, dass Sicherheit verlangt wird. Das Recht, Sicherheit zu verlangen, steht den Gläubigern gemäß §§ 122a Abs. 2, 22 Abs. 1 Satz 2 UmwG jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Glaubhaftmachung bezieht sich nur auf die Gefährdung der Erfüllung durch die Verschmelzung, nicht aber auf das Bestehen des Anspruchs. Gemäß §§ 122a Abs. 2, 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG werden die Gläubiger in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Dytrex Medical Products GmbH auf das Recht, Sicherheit zu verlangen, hingewiesen. Gemäß § 122a Abs. 2, 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheit zu verlangen, denjenigen Gläubigern nicht zu, die im Falle der lnsolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern, denen unter den Voraussetzungen der §§ 122a Abs. 2, 29 UmwG irn Verschmelzungsplan oder in seinem Entwurf im Falle des Widerspruchs gegen den Verschmelzungsbeschluss eine Barabfindung anzubieten ist, ist nicht bekannt zu machen, weil die alleinige Gesellschafterin der übertragenden DYTREX LTD. die übernehmende Dytrex Medical Products GmbH ist und daher kein Anteilsumtausch vorgenommen und kein Umtauschverhältnis festgelegt wird. Daher unterbleibt im Verschmelzungsplan das Angebot einer Barabfindung. b) Bei der übertragenden DYTREX LTD. ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Reg. 11 Para. 2, 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regu/ations 2007 (CCBMR 2007). Danach kann jeder Gläubiger der übertragenden DYTREX LTD. beim High Court in England die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) beantragen. Falls das Gericht eine solche Versammlung anordnet, muss diese dem Verschmelzungsplan mit einer Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Gläubiger, die zugleich mindestens 75 % des Wertes der diesen Gläubigern zustehenden Forderungen vertreten, zustimmen. Die DYTREX LTD. hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen. c) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: Dytrex Medical Products GmbH, z. Hd. der Geschäftsführung, Seelenbinderstraße 147, 12555 Berlin, Deutschland.
HRB 209040 B: Dytrex Medical Products GmbH, Berlin, Seelenbinderstraße 147, 12555 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.022,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.09.2019 ist das Stammkapital um 22,00 EUR auf 25.022,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).
HRB 209040 B: Dytrex Medical Products GmbH, Berlin, Seelenbinderstraße 147, 12555 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsanschrift: Seelenbinderstraße 147, 12555 Berlin