E & B Holding GmbH, Leinefelde-Worbis, (Boschstraße 25, 37327 Leinefelde).Die Verschmelzung wurde am 05.11.2009 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Amtsgericht Arnsberg HRB 7519).
E & B Holding GmbH, Leinefelde-Worbis, (Boschstraße 25, 37327 Leinefelde).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der GVS-GmbH mit dem Sitz in Menden (Amtsgericht Arnsberg HRB 7519) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.