HRB 131231 B: E & C EverClean Gebäudeservice GmbH, Berlin, Altonaer Straße 112, 13581 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Altonaer Straße 112, 13581 Berlin; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.05.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Stimmrechte).
HRB 131231 B: E & C EverClean Gebäudeservice GmbH, Berlin, Montanstr. 28, 13407 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Montanstr. 28, 13407 Berlin
E & C EverClean Gebäudeservice GmbH, Berlin, Beusselstr. 44 n-q, 10553 Berlin. Prokura: 1. Tepeli, Seval, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura; 2. Tepeli, Serkan, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura.
E & C EverClean Gebäudeservice GmbH, Berlin, Beusselstr. 44 n-q, 10553 Berlin. Änderung zu Nr. 1:; Familienname geändert; Geschäftsführer:; Dogdu, Serap, geb. Tepeli, * ‒.‒.‒‒, Berlin.
E & C EverClean Gebäudeservice GmbH, Berlin, Beusselstr. 44 n-q, 10553 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.100,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 ist das Stammkapital zur Durchführung der Ausgliederung des unter Firma Ever & Clean e. Kfr. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 45060) geführten Einzelunternehmens um 100 EUR auf 25.100 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2011 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage das unter der Firma Ever & Clean e. Kfr. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 45060) geführte Einzelunternehmen im Wege der Ausgliederung aus dem Vermögen der Inhaberin als Gesamtheit übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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