E & E GmbH Estate & Energy, Weil im Schönbuch, Arthur-Hecker-Str. 1, 71093 Weil im Schönbuch. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Erwerb, Vermietung bzw. Verpachtung und Veräußerung von Immobilien, Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren, Nutzung des eigenen Vermögens, Herstellung von, Handel mit und Vertrieb von technischen Erzeugnissen, Energieerzeugung sowie Durchführung hiermit in Verbindung stehender Geschäfte.
Vermögensgesellschaft Hübner mit beschränkter Haftung, Weil im Schönbuch, Arthur-Hecker-Str. 1, 71093 Weil im Schönbuch. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.10.2011 auf 60.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: E & E GmbH Estate & Energy. Geschäftsanschrift: Arthur-Hecker-Str. 1, 71093 Weil im Schönbuch. Gegenstand geändert; nun: Erwerb, Vermietung bzw. Verpachtung und Veräußerung von Immobilien, Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren, Nutzung des eigenen Vermögens, Herstellung von, Handel mit und Vertrieb von technischen Erzeugnissen, Energieerzeugung sowie Durchführung hiermit in Verbingung stehender Geschäfte. Stammkapital nun: 60.000,00 EUR. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Hübner-Hecker, Andreas, Weil im Schönbuch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vermögensgesellschaft Hübner mit beschränkter Haftung, Weil im Schönbuch (Arthur-Hecker-Str. 1, 71093 Weil im Schönbuch). Der zwischen der Gesellschaft und der "Hecker Werke GmbH. & Co. KG. Spezialfabriken für Dicht- und Reibelemente", Weil im Schönbuch (Amtsgericht Stuttgart HRA 240763) am 25.11.1992 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2006 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.