HRB 5465: E & H Verwaltungs GmbH, Bayreuth, Maxstraße 58/60, 95444 Bayreuth. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
E & H Verwaltungs GmbH, Bayreuth, Maxstraße 58/60, 95444 Bayreuth. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt: Liquidator: Ellwanger, Wolfgang, Diplom-Ingenieur (FH), Bayreuth, * ‒.‒.‒‒; Schorsch, Alexander, Ködnitz, * ‒.‒.‒‒. Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 30.09.2013 (Az. IN 237/13) aufgehoben worden. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth (Az. IN 237/13) vom 30.09.2013 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
E & H Verwaltungs GmbH, Bayreuth, Maxstraße 58/60, 95444 Bayreuth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.10.2011. Geschäftsanschrift: Maxstraße 58/60, 95444 Bayreuth. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Ellwanger Druck GmbH & Co. KG mit Sitz in Bayreuth, die Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen aller Art zum Gegenstand hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ellwanger, Wolfgang, Diplom-Ingenieur (FH), Bayreuth, * ‒.‒.‒‒; Schorsch, Alexander, Ködnitz, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, bei denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, ist der Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.Gleiches gilt für Liquidatoren.