E & K Vertriebs GmbH, Heinsberg, Boos-Fremery-Str. 62, 52525 Heinsberg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden E & K Leiterplatten GmbH am 12.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
E & K Vertriebs GmbH, Heinsberg, Boos-Fremery-Str. 62, 52525 Heinsberg.Geschäftsanschrift: Boos-Fremery-Str. 62, 52525 Heinsberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2009 mit der E & K Leiterplatten GmbH mit Sitz in Heinsberg (Amtsgericht Aachen, HRB 10120) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.