E + E Timm + Sohn GmbH, Hamburg, (Hamburger Str. 11, 22083 Hamburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Landwirtschaftsverlag GmbH (AG Münster, HRB 174) am 24.02.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
E + E Timm + Sohn GmbH, Hamburg, (Hamburger Str. 11, 22083 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.01.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.01.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.01.2009 mit der Landwirtschaftsverlag GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 174) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.