HRB 117369 B: E Reichelt 13156 Berlin Blankenburger Str. 79-81 GmbH, Berlin, Birkenstr. 4, 15537 Grünheide. Geschäftsführer: 5. Niehaus, Volker, * ‒.‒.‒‒, Enger; Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Plath, Ulf-U.
HRB 117369 B: E Reichelt 13156 Berlin Blankenburger Str. 79-81 GmbH, Berlin, Birkenstr. 4, 15537 Grünheide. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungsvertrag vom 5. Dezember 2013 mit der Otto Reichelt GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 87419 B), dem die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft durch Beschluss vom 10. Dezember 2013 zugestimmt hat.
E Reichelt 13156 Berlin Blankenburger Str. 79-81 GmbH, Berlin, Birkenstr. 4, 15537 Grünheide. Geschäftsführer:; 4. Plath, Ulf-U., * ‒.‒.‒‒, Porta Westfalica; Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Kaul, Frank-Rainer; Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Kühn, Klaus.
E Reichelt 13156 Berlin Blankenburger Str. 79-81 GmbH, Berlin, Birkenstr. 4, 15537 Grünheide. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Otto Reichel GmbH vom 25.06.2009, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschlüsse vom 11. und 12.08.2009 zugestimmt hat.
E Reichelt 13156 Berlin Blankenburger Str. 79-81 GmbH, BerlinBirkenstr. 4, 15537 Grünheide. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.06.2009 sowie der zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tage Teile des Vermögens der Otto Reichelt Supermarkt GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 972 B) im Wege der Aufspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung (Aufspaltung zur Aufnahme) beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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