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E-Plus 3G GmbH, Düsseldorf (HRB 38903) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
E-Plus-Str. 1
40472 Düsseldorf
Frühere Anschriften: 1
E-Plus-Platz 1, 40468 Düsseldorf
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 38903
Amtsgericht: Düsseldorf
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die E-Plus 3G GmbH aus Düsseldorf war im Handelsregister Düsseldorf unter der Nummer HRB 38903 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die E-Plus 3G GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Die E-Plus 3G GmbH wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.05.2020)

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Registermeldungen 26

Calendar 12.06.2014
Löschung

HRB 38903:E-Plus 3G GmbH, Düsseldorf, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf.Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, Düsseldorf am 10.06.2014 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.

Calendar 03.06.2014
Veränderung

HRB 38903:E-Plus 3G GmbH, Düsseldorf, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 19031) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 13.03.2014
Veränderung

HRB 38903:E-Plus 3G GmbH, Düsseldorf, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.02.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der e-Plus 3G Luxemburg S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg (Luxemburger Handelsregister, B 75.636) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 21.02.2014
Veränderung

HRB 38903:E-Plus 3G GmbH, Düsseldorf, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf.Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 250,00 EUR auf 25.250,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der e-Plus 3G Luxemburg S.a.r.l., Luxemburg/Luxemburg (Luxemburger Handelsregister, B 75.636) beschlossen. 25.250,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 02.01.2014
Vorgang ohne Eintragung

HRB 38903:E-Plus 3G GmbH, Düsseldorf, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf.Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Kapitalgesellschaft nach luxemburgischen Recht unter Firma e-plus 3G Luxemburg S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg, Registernummer B 75.636) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter Firma E-Plus 3G GmbH mit Sitz in Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland (AG Düsseldorf, HRB 38903) eingereicht worden. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft wird folgendes mitgeteilt (a) Bei der übernehmenden E-Plus 3G GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten E-Plus 3G GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten anch dem Tag an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der E-Plus 3G GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, ween sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der E-Plus 3G GmbH auf dieses Recht hingewiesen werden (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 3 UmwG).Gem. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus eine Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der E-Plus 3G GmbH (Rechtsabteilung z.Hd. Herrn Peter Kettenring, E-Plus Straße 1, 40472 Düsseldorf) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden E-Plus 3G GmbH gefordert werden. (1) Bei der übertragenden Gesellschaft e-plus 3G Luxemburg S.a.r.l. ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. 268 HGG. Gemäß Art. 268 (1) HGG haben die Gläubiger aller an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, d.h. diejenigen der E-Plus 3G GmbH und die der e-plus 3G Luxemburg S.a.r.l., deren Forderungen bereits vor der Veröffentlichung des Dokuments, das die Verschmelzung feststellt, begründet wurden, das Recht, innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung bei dem Vorsitzenden Richter der Kammer des für Handelssachen zuständigen Bezirksgerichts, in dessen Bezirk die Schuldnerin ihren Sitz hat, d.h. dem Herrn Ersten Vizeprösidenten des Bezirksgerichts (Tribunal d'Arrondissement) in seiner Eigenschaft als Vorsitzender Magistrat der Kammer der Bezirksgerichte von und in Luxemburg für Handelssachen, Gebäude CO, Cite judiciaire, L-2080 Luxembourg (Monsieur le 1er Vice-President du Tribunal d'Arrondissement de et a Luxembourg, siegeant en Matiere commerciale, Batiment CO. Cite judiciaire, L-2080 Luxembourg), die Stellung von Sicherheiten für fällige und noch laufende Forderungen für den Fall zu beantragen, dass der Verschmelzungsvorgang die Sicherheiten der Gläubiger verrringern würde und die Gesellschaft ihnen keine angemessenen Sicherheiten zur Verfügung gestellt hat. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird folgendes mitgeteilt: Bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung der e-plus 3G Luxemburg S.a.r.l.auf die E-Plus 3G GmbH gibt es keine Minderheitsgesellschafter, da alle Anteile an der e-plus 3G Luxemburg S.a.r.l. und der E-Plus 3G GmbH von derselben Gesellschafterin, der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG gehalten werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfällt daher. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft e-plus 3G Luxemburg S.a.r.l. und der übernehmenden Gesellschaft E-Plus 3G GmbH können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: E-Plus 3 G GmbH, Rechtsabteilung, zu Händen Herrn Peter Kettenring, E-Plus Straße 1, 40472 Düsseldorf.

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Historie 18

12.06.2014
Registervorgang

Löschung 12.06.2014

17.09.2013
Entscheideränderung

Austritt
Herr Huibert J. Costermans
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Godert Vinkesteijn
Geschäftsführer

03.01.2013
Entscheideränderung

Austritt
Herr Rafal Maciej Markiewicz
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Andreas Pfisterer
Geschäftsführer

27.12.2011
Entscheideränderung

Austritt
Herr Thorsten Dirks
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Rafal Maciej Markiewicz
Geschäftsführer

27.09.2011
Entscheideränderung

Austritt
Herr Godert Vinkesteijn
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Huibert J. Costermans
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