Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
26 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Laukenmann, Andreas, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.09.2023
Wandres |
HRB 74152: E-Plus Service GmbH, Düsseldorf, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Metze, Wolfgang, Gräfelfing, * ‒.‒.‒‒. Nach Wohnortwechsel Geschäftsführer: Rao, Yelamate Mallikarjuna, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 74152: E-Plus Service GmbH, Düsseldorf, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf. Prokura erloschen: Enge, Jana, Moosach, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Tatarynowicz, Aneta Magdalena, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 74152: E-Plus Service GmbH, Düsseldorf, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Carbajo Martin, Cayetano, München, * ‒.‒.‒‒; Eidmann, Guido, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Rao, Yelamate Mallikarjuna, Gurgaon / Indien, * ‒.‒.‒‒.
HRB 74152: E-Plus Service GmbH, Düsseldorf, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungsvertrages vom 06.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG vom selben Tage einen Teil ihres Vermögens - nämlich die in § 5 dieses Vertrages aufgeführten Teile ihres Vermögens - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRA 70343) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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