HRB 2977: E. Friedrich Beratungsgesellschaft mbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Hessenring 99 b, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2022 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Eckhard Friedrich, Aschaffenburg, * ‒.‒.‒‒ übertragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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