E. Geray Bauunternehmen GmbH, Bodnegg, (Ahornstraße 2, 88285 Bodnegg).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2009 mit Nachtrag vom 18.08.2009 und 25.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2009 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Geray GmbH", Bodnegg (Amtsgericht Ulm HRB 551530) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Geray GmbH, Bodnegg, Ahornstraße 2, 88285 Bodnegg.Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2009 mit Nachtrag vom 18.08.2009 und 25.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand) und § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "E. Geray Bauunternehmen GmbH", Bodnegg (Amtsgericht Ulm HRB 550662) unter Umstellung auf Euro um 16.552,82 EUR auf 150.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: E. Geray Bauunternehmen GmbH. Geschäftsanschrift: Ahornstraße 2, 88285 Bodnegg. Gegenstand geändert; nun: die Erstellung von Bauten aller Art und die Erstellung und der Verkauf von schlüsselfertigen Häusern sowie die Vornahme aller Geschäfte, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet erscheinen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2009 mit Nachtrag vom 18.08.2009 und 25.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "E. Geray Bauunternehmen GmbH", Bodnegg (Amtsgericht Ulm HRB 550662) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Geray und Abler GmbH, Bodnegg (Ahornstraße 3, 88285 Bodnegg). Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Geray GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Abler, Josef junior, Zimmermann, Bodnegg.