HRA 1188: E. Schlüter Nachfolger Inh. Christian Krause Söhne KG., Göttingen, Weender Str. 28, 37073 Göttingen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden E. Schlüter Nachf. GmbH & Co. KG am 06.05.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 1188: E. Schlüter Nachfolger Inh. Christian Krause Söhne KG., Göttingen, Weender Str. 28, 37073 Göttingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.12.2019/26.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.12.2019/26.02.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.12.2019/26.02.2020 mit der E. Schlüter Nachf. GmbH & Co. KG mit Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen, HRA 201872) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.