HRB 10088 KI: E.F. Tor & TürTechnik GmbH, Rendsburg, Büsumer Straße 40-44, 24768 Rendsburg. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 10088 KI: E.F. Tor & TürTechnik GmbH, Rendsburg, Büsumer Straße 40-44, 24768 Rendsburg. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 10088 KI: E.F. Tor & TürTechnik GmbH, Rendsburg, Büsumer Straße 40-44, 24768 Rendsburg. Rechtsverhältnis: Die Spaltung ist mit der am 21.10.2013 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
HRA 744 SL: E. F. - Industrietore Inh. Christine Altmann e.K., Treia, Zur Treene 2, 24896 Treia. Das Unternehmen ist gemäß Ausgliederungsplan vom 28.06.2013 aus dem Vermögen des Inhabers ausgegliedert zur Aufnahme durch die E.F. Tor & TürTechnik GmbH mit Sitz in Rendsburg (Amtsgericht Kiel, HRB 10088 KI). Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 10088 KI: E.F. Tor & TürTechnik GmbH, Rendsburg, Büsumer Straße 40-44, 24768 Rendsburg. Rechtsverhältnis: Das einzelkaufmännische Unternehmen E.F.-Industrietore, Inh. Christine Altmann e. K. mit dem Sitz in Treia, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRA 744 SL, ist aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.06.2013 mit allen Vermögensgegenständen des Aktiv- und Passivvermögens auf die Gesellschaft ausgegliedert worden. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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