Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Pott, Heiko, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Rudolf, Benno, Walchwil / Schweiz, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
30.01.2023
Kretzler |
9 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Gfrörer, Frank, Bretten, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
28.10.2022
Hurst |
HRB 715512: E.G.O. Holding GmbH, Oberderdingen, Blanc-und-Fischer-Platz 1-3, 75038 Oberderdingen. Bestellt als Geschäftsführer: Eckl, Bernd, Kusterdingen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Haupt, Johannes Peter Paul, Ettlingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 715512: E.G.O. Holding GmbH, Oberderdingen, Rote-Tor-Straße 14, 75038 Oberderdingen. Neue Geschäftsanschrift: Blanc-und-Fischer-Platz 1-3, 75038 Oberderdingen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Hörsting, Karlheinz, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Staber, Christoph, Sindelfingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 715512: E.G.O. Holding GmbH, Oberderdingen, Rote-Tor-Straße 14, 75038 Oberderdingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.05.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "E.G.O. Control Systems GmbH", Oberderdingen (Amtsgericht Mannheim HRB 726490) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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