E.H. Schumacher KG, Balingen, (Odenwaldstr. 19, 72336 Balingen).Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
E.H. Schumacher KG, Balingen (Odenwaldstr. 19, 72336 Balingen). Prokura erloschen: Schumacher, Holger, Balingen, * ‒.‒.‒‒; Wonschik, Rüdiger, Oerlinghausen, * ‒.‒.‒‒.
E.H. Schumacher KG, Balingen (Odenwaldstr. 19, 72336 Balingen, Herstellung, der Handel, Import- und Export von Möbeln aller Art ohne eigene handwerkliche Fertigung). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Prinz zu Bentheim und Steinfurt, Wolfgang, München, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Wonschik, Rüdiger, Oerlinghausen, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schumacher, Holger, Balingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "E.H. Schumacher GmbH", Balingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 410360) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.