HRB 708838: E.N.Z. Engineering GmbH, Malterdingen, Gewerbestraße 11, 79364 Malterdingen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Kenzingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Salzmatten 6, 79341 Kenzingen. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Kharlanov, Dmitry, Herbolzheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 708838: E.N.Z. Engineering GmbH, Emmendingen, Am Elzdamm 44, 79312 Emmendingen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Malterdingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 11, 79364 Malterdingen.
E.N.Z. Engineering GmbH, Emmendingen, Am Elzdamm 44, 79312 Emmendingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.2012. Geschäftsanschrift: Am Elzdamm 44, 79312 Emmendingen. Gegenstand: Der Vertrieb (auch Handelsvertretung), Service, Beratung und Produktion von Maschinen und Anlagen aller Art sowie der An- und Verkauf von LKW und PKW. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Kharlanov, Dmitry, Teningen, * ‒.‒.‒‒; Tschernyschov, Sergej, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "E. N. Z. Engineering OHG", Emmendingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 701147) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.