E.ON Beteiligungsverwaltungs GmbH, Düsseldorf, E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden E.ON Beteiligungen GmbH am 10.09.2012 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
E.ON Beteiligungsverwaltungs GmbH, Düsseldorf, E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der E.ON Ruhrgas Holding GmbH (künftig: E.ON Beteiligungen GmbH) mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 33888) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
E.ON Beteiligungsverwaltungs GmbH, Düsseldorf, E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf. Die Spaltung wurde am 18.08.2011 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen.
E.ON Beteiligungsverwaltungs GmbH, Düsseldorf, E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens der E.ON New Build & Technology GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (AG Gelsenkirchen, HRB 3171) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
E.ON Beteiligungsverwaltungs GmbH, Düsseldorf, E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf. Die Spaltung wurde am 05.07.2011 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen.
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