E.ON Italia Holding GmbH, Düsseldorf, (E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf).Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden E.ON AG am 05.09.2008 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
E.ON Italia Holding GmbH, Düsseldorf (E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2008 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2008 mit der E.ON AG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 22315) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
E.ON Vierzehnte Verwaltungs GmbH, Düsseldorf (E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: E.ON Italia Holding GmbH.
E.ON Vierzehnte Verwaltungs GmbH, Düsseldorf (E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2007. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen und Vermögenswerten sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Feldmann, Karl-Heinz, Duisburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Wolff, Patrick, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.