Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Nach Änderung des Nachnamens:
Einzelprokura:
Thier, Anna Susanna, Moers, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
22.01.2024
Gasthaus |
E.T.S. Gaming GmbH, Kamp-Lintfort, Moerser Straße 74, 47475 Kamp-Lintfort.Geschäftsanschrift: Moerser Straße 74, 47475 Kamp-Lintfort.
E.T.S. Spielautomatenbetriebsges. mbH, Moers (Schürmannshofstraße 20, 47475 Kamp-Lintfort). Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffern 1 und 2 (Firma, Sitz) und mit ihr die Firmenänderung und die Sitzverlegung nach Kamp-Lintfort beschlossen. Neue Firma: E.T.S. Gaming GmbH. Kamp-Lintfort.
E.T.S. Spielautomatenbetriebsges. mbH, Moers (An den Hornbuchen 1, 47445 Moers). Einzelprokura: Engelhardt, Anna Susanna, Moers, * ‒.‒.‒‒.
E.T.S. Spielautomatenbetriebsges. mbH, Moers (An den Hornbuchen 1, 47445 Moers). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2005 mit der Schulzek Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Moers (Amtsgericht Kleve HRB 5112) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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