E.U. Verwaltungs GmbH, Dachau (Platzöderweg 2a, 85221 Dachau). Die Verschmelzung wurde am 19.08.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 171149).
E.U. Verwaltungs GmbH, Dachau (Platzöderweg 2a, 85221 Dachau). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der E.U. Holding GmbH mit dem Sitz in Dachau (Amtsgericht München HRB 171149) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.