HRB 203917: E.V.A. GmbH, Nordhorn, Brüxer Straße 8, 48529 Nordhorn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 06.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.07.2018/28.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.07.2018 mit der Jaap Lenting Beheer B.V. mit Sitz in Hengelo, NL (Kamer van Koophandel Nr. 06078764) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 203917: E.V.A. GmbH, Nordhorn, Brüxer Straße 8, 48529 Nordhorn. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 100.100,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Jaap Lenting Beheer B.V. mit Sitz in Hengelo, NL (Kamer van Koophandel KvK-Nummer 06078764) beschlossen. 100.100,00 EUR.
HRB 203917: E.V.A. GmbH, Nordhorn, Brüxer Straße 8, 48529 Nordhorn. 1. Der Verschmelzungsplan ist beim Handelsregister eingereicht worden.2. An der Verschmelzung sind die Jaap Lenting Beheer B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht mit Sitz in Hengelo, Niederlande als übertragende Gesellschaft und die E.V.A. GmbH eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Nordhorn als übernehmende Gesellschaft beteiligt.3. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister bei der Kamer van Koophandel unter der KvK-Nummer 06078764.Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 203917.4.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen E.V.A. GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten E.V.A. GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der E.V.A. GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der E.V.A. GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruches der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sog. obligatorischen Anspruches verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der E.V.A. GmbH unter deren Geschäftsanschrift Brüxer Str. 8, 48529 Nordhorn schriftlich anzumelden. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung erforderlich, sodass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der E.V.A. GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.
E.V.A. GmbH, Nordhorn, Brüxer Straße 8, 48529 Nordhorn. Einzelprokura: Lenting, Angelika, Nordhorn, * ‒.‒.‒‒.
E.V.A. GmbH, Nordhorn, Brüxer Straße 8, 48529 Nordhorn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2010. Geschäftsanschrift: Brüxer Straße 8, 48529 Nordhorn. Gegenstand: Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Industrie- und Handelsunternehmen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lenting, Jakob, Nordhorn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.