HRB 7685: E3 Spedition-Transport GmbH, Zarrentin, Bahnhofstraße 38a, 19246 Zarrentin. Bestellt als Geschäftsführer: Olsen, Hauke, DK-6340 Kruså / Dänemark, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7685: E3 Spedition-Transport GmbH, Zarrentin, Bahnhofstraße 38a, 19246 Zarrentin. Zweigniederlassung aufgehoben: 41372 Niederkrüchten, Geschäftsanschrift: An der Beek 255, 41372 Niederkrüchten-Elmpt. Einzelprokura: Petersen, Skak, Kruså / Dänemark, * ‒.‒.‒‒; Thomsen, Benthe, Kruså / Dänemark, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7685: E3 Spedition-Transport GmbH, Zarrentin, Bahnhofstraße 38a, 19246 Zarrentin. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Kammlach, 87754 Kammlach, Geschäftsanschrift: Im Gewerbepark Unterallgäu 2, 87754 Kammlach.
HRB 7685: E 3 Spedition Transport GmbH, Zarrentin, Bahnhofstraße 38a, 19246 Zarrentin. Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: E3 Spedition-Transport GmbH. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Handewitt, 24983 Handewitt, Geschäftsanschrift: Skandinavien-Bogen 6, 24983 Handewitt; Niederlassung Niederkrüchten-Elmpt, 41372 Niederkrüchten, Geschäftsanschrift: An der Beek 255, 41372 Niederkrüchten-Elmpt. Zweigniederlassung aufgehoben: 79395 Neuenburg. Zweigniederlassung aufgehoben: 22113 Hamburg.
HRB 7685:E 3 Spedition Transport GmbH, Zarrentin, Bahnhofstraße 38a, 19246 Zarrentin.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tag mit der E 3 Spedition Transport Hamburg GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 114305) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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