HRB 52461: EAA Europa Holding GmbH, Düsseldorf, Friedrichstraße 84, 40217 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der WestLeasing Westdeutsche Leasing Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 2916) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 52461: EAA Europa Holding GmbH, Düsseldorf, Friedrichstraße 84, 40217 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der Westdeutsche ImmobilienHolding GmbH vom selben Tage einen Teil ihres Vermögens (Eventualverbindlichkeiten "Pensionszusagen") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Westdeutsche ImmobilienHolding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 76103) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 52461: EAA Europa Holding GmbH, Düsseldorf, Friedrichstraße 84, 40217 Düsseldorf. Nach Änderung der besonderen Vertetungsbefugnis Geschäftsführer: Krempe, Timo, Willich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 52461: EAA Europa Holding GmbH, Düsseldorf, Friedrichstraße 84, 40217 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Achte EAA-Beteiligungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 76726) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 52461: EAA Europa Holding GmbH, Düsseldorf, Friedrichstraße 84, 40217 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Siebte EAA-Beteiligungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 76378) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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