HRB 100294: EAB Elektro-Anlagen- Bau GmbH, Stade-Bützfleth, Flethstr. 29, 21683 Stade. Nicht mehr Geschäftsführer: Viertmann, Peter, Elektromonteur, Deinste-Helmste, * ‒.‒.‒‒. Jeweils Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schröder, Reinhard, Fredenbeck-Schwinge, * ‒.‒.‒‒; Weiler, Thorsten, Hammah, * ‒.‒.‒‒; Wilck, Sabine, Stade, * ‒.‒.‒‒.
HRB 100294:EAB Elektro-Anlagen- Bau GmbH, Stade-Bützfleth, Flethstr. 29, 21683 Stade.Nicht mehr Geschäftsführer: Feix, Richard, Stade, * ‒.‒.‒‒.
HRB 100294:EAB Elektro-Anlagen- Bau GmbH, Stade-Bützfleth, Flethstr. 29, 21683 Stade.Die Gesellschafterversammlung hat am 03.06.2014 und 23.06.2014 die Satzung vollständig neu gefasst und dabei insbesondere beschlossen, das Stammkapital (53.000,00 DEM) auf Euro umzustellen, es von dann 27.098,47 EUR um 4.701,53 EUR auf 31.800,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Weiterhin wurde eine Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Anpassung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. die Lieferung, Montage und Reparatur von elektrischen Anlagen aller Art sowie die Lieferung, Montage und Reparatur von meß- und regeltechnischen Anlagen. 31.800,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
EAB Elektro-Anlagen- Bau GmbH, Stade-Bützfleth, Flethstr. 29, 21683 Stade. Bestellt als Geschäftsführer: von Bargen, Jörg, Stade, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
EAB Elektro-Anlagen- Bau GmbH, Stade-Bützfleth (Fleetstr. 29, 21683 Stade). Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und § 6 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen.