EAB-Oberflächentechnologie GmbH, Welzheim (Friedrich-Bauer-Str. 34, 73642 Welzheim). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf zwei Monate ab Veröffentlichung bestimmt.
EAB-Oberflächentechnologie GmbH, Welzheim (Friedrich-Bauer-Str. 34, 73642 Welzheim). Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.08.2011 (12 IN 430/09) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
EAB-Oberflächentechnologie GmbH, Welzheim, (Friedrich-Bauer-Str. 34, 73642 Welzheim).Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die allgemeine Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort. Gem. § 384 Abs.2 FamFG von Amts wegen vermerkt. Der bisherige Geschäftsführer ist nunmehr Liquidator: Hoffacker, Gerhard, Alfdorf, * ‒.‒.‒‒; Jaeschke, Edgar, Herrenberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils Gem. § 384 Abs.2 FamFG von Amts wegen vermerkt: Die bisher eingetragene konkrete Vertretungsregelung des Geschäftsführers gilt nicht automatisch auch für den Liquidator. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.09.2009 (12 IN 430/09) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 12 IN 430/09) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.