HRA 202935: EAP Gesellschaft für Physiotherapie mbH & Co. KG, Hannover, Peiner Str. 2, 30519 Hannover. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Physio Holding 5 GmbH, Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 37894). Die Firma ist aufgelöst und aufgrund von Anwachsung liquidationslos erloschen.
HRA 202935: EAP Gesellschaft für Physiotherapie mbH & Co. KG, Hannover, Peiner Str. 2, 30519 Hannover. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: EAP Gesundheitsdienste GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 210418). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Physio Holding 5 GmbH, Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 37894).
EAP Gesellschaft für Physiotherapie mbH & Co. KG, Hannover, Peiner Str. 2, 30519 Hannover. (Der Betrieb, die Verwaltung, sowie die Beteiligung an Rehabilitationszentren zur Erbringung ambulanter medizinischer, insbesondere physiotherapeutischer Leistungen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Peiner Str. 2, 30519 Hannover. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: EAP Gesundheitsdienste GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 210418). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der EAP Gesellschaft für Physiotherapie mbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 62109) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.10.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.