HRB 15969: EASY SOLUTIONS GmbH, Oberhausen, Essener Straße 2-24, 46047 Oberhausen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VCI GmbH am 04.09.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 15969: EASY SOLUTIONS GmbH, Oberhausen, Essener Straße 2-24, 46047 Oberhausen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2019 mit der VCI GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRB 13519) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15969:EASY SOLUTIONS GmbH, Mülheim an der Ruhr, Am Hauptbahnhof 4, 45468 Mülheim an der Ruhr.Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Oberhausen beschlossen. Oberhausen. Geschäftsanschrift: Essener Straße 2-24, 46047 Oberhausen.
EASY SOLUTIONS GmbH, Mülheim an der Ruhr (Am Hauptbahnhof 4, 45468 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.07.2005 mit der ZERES GmbH - Zentrum für elektronische Ressourcen europäischer Sprachen mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (AG Duisburg, HR B 16492) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EASY SOLUTIONS GmbH, Mülheim an der Ruhr (Am Hauptbahnhof 4, 45468 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.07.2005 mit der myEASY.de GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (AG Duisburg, HR B 15968) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.