Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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a)
Die Hauptversammlung vom 13.08.2024 hat die Änderung der
Satzung in § 19 Abs. 3 (Einberufung der Hauptversammlung)
beschlossen. |
a)
28.09.2024
Wilhelm |
3 |
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a)
Die Hauptversammlung vom 01.09.2022 hat die Änderung der
Satzung insbesondere in § 19 Abs. 3 (Einberufung der
Hauptversammlung) beschlossen. |
a)
18.10.2022
Wilhelm |
HRB 16507: EBAERMANN INDUSTRIEBETEILIGUNGEN AG, Neunkirchen-Seelscheid, Ohlenhohnstraße 23, 53819 Neunkirchen-Seelscheid. Die Hauptversammlung vom 29.06.2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen von 50.000,00 EUR um 450.000,00 EUR auf 500.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Sacheinlage) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 500.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat am 29.06.2021 mit dem Gründer Eckhard Baermann, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒, im Wege der Nachgründung einen Vertrag über die Einbringung von Gesellschaftsbeteiligungen geschlossen. Die Hauptversammlung vom 05.05.2016 hat diesem Vertrag zugestimmt.
HRB 1663: EBAERMANN INDUSTRIEBETEILIGUNGEN GmbH, Neunkirchen-Seelscheid, Ohlenhohnstraße 23, 53819 Neunkirchen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.02.2021 im Wege des Formwechsels in die EBAERMANN INDUSTRIEBETEILIGUNGEN AG mit Sitz in Neunkirchen-Seelscheid (Amtsgericht Siegburg HRB 16507) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 16507: EBAERMANN INDUSTRIEBETEILIGUNGEN AG, Neunkirchen-Seelscheid, Ohlenhohnstraße 23, 53819 Neunkirchen-Seelscheid. Aktiengesellschaft. Satzung vom 24.02.2021. Geschäftsanschrift: Ohlenhohnstraße 23, 53819 Neunkirchen-Seelscheid. Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen jeder Art und Rechtsform im In- und Ausland. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Baermann, Eckhard, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒; Reuter, Thomas, Leubsdorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kunz, Gerhard, Troisdorf, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der EBAERMANN INDUSTRIEBETEILIGUNGEN GmbH mit Sitz in Neunkirchen-Seelscheid (Amtsgericht Siegburg HRB 1663) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.02.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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