HRB 67720: EBEN Elektronik GmbH, Petershausen, Landkreis Dachau, Industrie-Ring 4, 85238 Petershausen. Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2021 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Grahammer, Jürgen, Hebertshausen, * ‒.‒.‒‒; Mattschey, Günther, Pfaffenhofen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
HRB 67720: EBEN Elektronik GmbH, Petershausen, Landkreis Dachau, Industrie-Ring 4, 85238 Petershausen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Grahammer, Georg, Hebertshausen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Grahammer, Jürgen, Hebertshausen, * ‒.‒.‒‒; Mattschey, Günther, Pfaffenhofen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Grahammer, Jürgen, Hebertshausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 67720: EBEN Elektronik GmbH, Petershausen, Landkreis Dachau, Industrie-Ring 4, 85238 Petershausen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Grahammer, Jürgen, Hebertshausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 67720:EBEN Elektronik GmbH, Petershausen, Landkreis Dachau, Industrie-Ring 4, 85238 Petershausen.Die Ausgliederung wurde am 9.12.2013 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 42319).
EBEN Elektronik GmbH, Petershausen, Landkreis Dachau, Industrie-Ring 4, 85238 Petershausen. Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 150.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 04.06.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.06.2013 Teile des Vermögens des vom Einzelkaufmann Franz Paul Eben, Dachau, geb 06.11.1925 unter der Firma Franz Eben Ing.betriebenen Unternehmens mit dem Sitz in Petershausen, Landkreis Dachau (Amtsgericht München HRA 42319) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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