EBF Eder-Bowling GmbH, Frankenberg (Eder), Ruhrstr. 4, 35066 Frankenberg (Eder). Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Bestellt als Liquidator: Thormann, Kai-Peter, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Thormann, Sven Matthias, Köln, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Thormann, Kai-Peter, Köln, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
EBF Eder-Bowling GmbH, Frankenberg (Eder), Ruhrstr. 4, 35066 Frankenberg (Eder).Die Eintragung laufende Nummer 2 Spalte 6 ist gemäß § 395 Absatz 1 FamFG von Amts wegen gelöscht.
EBF Eder-Bowling GmbH, Frankenberg (Eder), Ruhrstr. 4, 35066 Frankenberg (Eder).Geschäftsanschrift: Ruhrstr. 4, 35066 Frankenberg (Eder). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CB City-Bowling GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 63932) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.