HRB 151027:EBONY Verwaltungsgesellschaft mbH, Pullach, Landkreis München, Theatinerstr. 11, c/o Norton Rose LLP, 80333 München.Die Verschmelzung wurde am 28.05.2014 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 176304).
HRB 151027:EBONY Verwaltungsgesellschaft mbH, Pullach, Landkreis München, Theatinerstr. 11, c/o Norton Rose LLP, 80333 München.Aufgrund neuer Anmeldung: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.02.2014 und vom 12.05.2014 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Ticino Property Management GmbH mit dem Sitz in Pullach (richtig: Pullach i.Isartal) (Amtsgericht München HRB 176304) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 151027:EBONY Verwaltungsgesellschaft mbH, Pullach, Landkreis München, Theatinerstr. 11, c/o Norton Rose LLP, 80333 München.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.02.2014 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Ticino Property Management GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 176304) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EBONY Verwaltungsgesellschaft mbH, Pullach, Landkreis München, Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Theatinerstr. 11, c/o Norton Rose LLP, 80333 München.
EBONY Verwaltungsgesellschaft mbH, Pullach, Landkreis München, Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Alter, Leonard Samuel, Franfkurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
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