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EBR Erziehungsbüro Rheinland Gemeinnützige Gesellschaft mbH, Köln (HRB 50571)

Firmendaten

Anschrift
Christophstr. 50 - 52
50670 Köln
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0221/7202620
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.erziehungsbuero.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 50571
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH
Keywords
sozialpädagogischen menschenbild lebensgemeinschaften kinder jugendliche jugendhilfe individuelle humanistischen grundrechten ganzheitlichen familie erziehungsstellen erziehungsbüro
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die EBR Erziehungsbüro Rheinland Gemeinnützige Gesellschaft mbH aus Köln ist im Handelsregister Köln unter der Nummer HRB 50571 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die EBR Erziehungsbüro Rheinland Gemeinnützige Gesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'A) Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - der Jugendhilfe, - der Behindertenhilfe, - der Mildtätigkeit, insbesondere auf dem Gebiet der Sozialhilfe. b) Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mittelnfür andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der unter a) genannten Zwecke. c) der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Bereitstellung von Hilfen für Menschen, die zur Vermeidung oder zur Überwindung schwieriger Lebenssituationen gezielter pädagogischer, therapeutischer und/oder sonstiger Maßnahmen bedürfen; - den Betrieb und die Unterstützung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen und Einrichtungen bzw. Heimen; - die Beratung und Aufklärung zur Stärkung von Eigenverantwortlichkeit und des bürgerschaftlichen Engagements; - die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen zur Überwindung von individuellen Notlagen. d) Beider Förderung der unter c) aufgeführten Einrichtungen bzw. Projekte anderer Körperschaften darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke weitergeben. e) Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsgemäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. f) Die Gesellschaft kann ihre Arbeitskräfte, Räume und Einrichtungenanderen steuerbegünstigten Körperschaften für die steuerbegünstigten Zwecke im Sinne dieses Vertrages unentgeltlich zur Verfügung stellen. g) Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Gesellschaftsmitteln besteht nicht. h) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.' Die EBR Erziehungsbüro Rheinland Gemeinnützige Gesellschaft mbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.09.2022)

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Registermeldungen 3

Calendar 21.01.2009
Veränderung

EBR Erziehungsbüro Rheinland Gemeinnützige Gesellschaft mbH, Köln, (Christophstr. 50 - 52, 50670 Köln).Die Gesellschafterversammlung hat am 30.10.2008 beschlossen, § 5 a) (Bestellung der Geschäftsführer), § 13 c (Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft) und § 14 Satz 3 (Bekanntmachungen, Salvatorische Klausel) des Gesellschaftsvertrages zu ändern. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer ist berechtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Kinder- und Jugendhilfe-Verbund Rheinland Gemeinnützige Gesellschaft mbH Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Calendar 22.09.2008
Veränderung

EBR Erziehungsbüro Rheinland Gemeinnützige Gesellschaft mbH, Köln, (Christophstr. 50 - 52, 50670 Köln).Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Bestellung der Geschäftsführer) Buchstabe a und § 13 (Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft) Buchstabe c beschlossen. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Calendar 25.04.2005
Veränderung

EBR Erziehungsbüro Rheinland Gemeinnützige Gesellschaft mbH, Köln (Christophstr. 50 - 52, 50670 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: a) Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - der Jugendhilfe, - der Behindertenhilfe, - der Mildtätigkeit, insbesondere auf dem Gebiet der Sozialhilfe. b) Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mittelnfür andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der unter a) genannten Zwecke. c) der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Bereitstellung von Hilfen für Menschen, die zur Vermeidung oder zur Überwindung schwieriger Lebenssituationen gezielter pädagogischer, therapeutischer und/oder sonstiger Maßnahmen bedürfen; - den Betrieb und die Unterstützung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen und Einrichtungen bzw. Heimen; - die Beratung und Aufklärung zur Stärkung von Eigenverantwortlichkeit und des bürgerschaftlichen Engagements; - die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen zur Überwindung von individuellen Notlagen. d) Beider Förderung der unter c) aufgeführten Einrichtungen bzw. Projekte anderer Körperschaften darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke weitergeben. e) Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsgemäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. f) Die Gesellschaft kann ihre Arbeitskräfte, Räume und Einrichtungenanderen steuerbegünstigten Körperschaften für die steuerbegünstigten Zwecke im Sinne dieses Vertrages unentgeltlich zur Verfügung stellen. g) Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Gesellschaftsmitteln besteht nicht. h) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.