58 |
b)
Oestrich-Winkel
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Rheingaustraße 1, 65375 Oestrich-Winkel |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung nach Oestrich-Winkel beschlossen. |
a)
20.09.2024
Rothe
b)
Fall 74 |
57 |
c)
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
von Wissenschaft und Forschung, die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, die Förderung der
Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe, die
Förderung des Wohlfahrtswesens, die
Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die
Förderung internationaler Gesinnung und
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und
13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer
Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen (Mildtätigkeit).
2. Die gemeinnützigen Zwecke der
Gesellschaft werden insbesondere
verwirklicht durch die Erbringung von
Dienstleistungen, insbesondere
1. der akademischen Bildung
2. der beruflichen und schulischen Bildung,
3. der Fort- und Weiterbildung,
4. der Forschung, Lehre, Entwicklung und
Beratung auf dem Gebiet des Bildungs- und
Sozialwesens.
Für die Verwirklichung unterhält die
Körperschaft die EBS Universität für
Wirtschaft und Recht als staatlich
anerkannte private Universität zur
Durchführung international ausgerichteter
Studiengänge, insbesondere der
Wirtschaftswissenschaften und der
Rechtswissenschaften und weiterer
Bildungsprogramme mit dem Ziel der Aus-
und Weiterbildung von Führungskräften
sowie der Durchführung von
Forschungsvorhaben. Die Gesellschaft
fördert darüber hinaus wissenschaftliche
Vorhaben und praktische Maßnahmen, die
der Weiterentwicklung des Bildungswesens
auf nationaler und internationaler Ebene
dienen.
Darüber hinaus wird der Zweck auch durch
das planmäßige Zusammenwirken mit
mindestens einer weiteren Körperschaft,
die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68
AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und
durch die Mitttelweitergabe an andere
steuerbegünstigte Körperschaften gemäß §
58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung
verwirklicht.
Der mildtätige Gesellschaftszweck wird
insbesondere durch die Unterstützung von
Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes oder die aus
wirtschaftlichen Gründen der Hilfe
bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise
durch die wirtschaftliche Unterstützung von
Studenten im Sinne von § 53 AO.
3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v.
§ 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung
erfolgt durch eine Zusammenarbeit
verschiedener Kooperationspartner mit dem
Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwirklichen.
Kooperationspartner in diesem Sinne
können die SRH Holding (SdbR) und die
Gesellschaften, an denen die SRH Holding
(SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt
ist (Konzernunternehmen) sowie weitere
Gesellschaften sein; die
Kooperationspartner werden in einer
separaten, nicht als Teil des
Gesellschaftsvertrages anzusehenden,
Aufstellung namentlich benannt und der
Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht.
Das planmäßige Zusammenwirken umfasst
alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die
satzungsmäßigen Zwecke der
kooperierenden Körperschaften zu
unterstützen und zu befördern, und zwar:
1.Administrative Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
2.Einkaufsdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
3.Arzneimittelversorgung inkl.
Supportleistungen
4.Beköstigungsdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
5.Betriebsführungsdienstleistungen
6.Gebäudemanagementdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
7.Hol-, Bring-, Wach- und
Sicherheitsdienstleistungen und
artverwandte Tätigkeiten inkl.
Supportleistungen
8.
Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
9.Medizintechnikdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
10.IT-Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
11.Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringung
von Dienstleistungen für den
Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen
12.Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringung
von Dienstleistungen für den Sozial- und
Bildungsbereich inkl. Supportleistungen
13.Nutzungsüberlassungen hinsichtlich
beweglicher und unbeweglicher
Wirtschaftsgüter
14.Ausleihungen von Mitteln.
Kooperierende Körperschaften in diesem
Sinne sind sowohl die die Tätigkeit
erbringende als auch die die Leistung
empfangende Körperschaft.
4. Sie verwirklicht und fördert damit auch
die Zwecke der gemeinnützigen SRH
Holding (SdbR), Heidelberg und der
gemeinnützigen SRH Higher Education
GmbH.
5. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer
Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben,
die der Verwirklichung des
Gesellschaftszwecks dienen oder ihn zu
fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem
Zweck im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten. Sie kann
hierzu insbesondere neue Unternehmen
und Betriebe errichten und betreiben oder
sich an Unternehmen gleicher oder
ähnlicher Art beteiligen, sofern ihre Haftung
auf die Einlage begrenzt ist. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft)
beschlossen. |
a)
19.12.2022
Rothe
b)
Fall 73 |